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   VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292   

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VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292 (https://dejure.org/2020,28798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.09.2020 - 11 CS 20.1292 (https://dejure.org/2020,28798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. September 2020 - 11 CS 20.1292 (https://dejure.org/2020,28798)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Entziehung der Fahrerlaubnis, unbewusste Aufnahme von Drogen, Haaruntersuchung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 11 Abs. 7, § 13, § 14, § 46 Abs. 1 S. 1
    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Unbewusste Aufnahme von Drogen/Kokain und Haaruntersuchung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 11 CS 10.508

    Einnahme eines anderen Betäubungsmittels als Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292
    Durch intensive Haarkosmetik wie Bleichen und Färben kann zwar ein Teil der Substanzen aus den Haaren entfernt und deren Nachweisbarkeit erschwert werden (vgl. Möller in Hettenbach/Kalus/Möller/Uhle, Drogen und Straßenverkehr, 3.Aufl. 2016, § 3 Rn. 246; Berr/Krause/Sachs, Drogen im Straßenverkehrsrecht, 2007, Rn. 1227), so dass die Eignung behandelter Haare zum Nachweis einer Abstinenz in Frage gestellt ist (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, S. 268 f.; BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 11 CS 10.508 - juris Rn. 65).

    Insoweit erscheint bereits nicht hinreichend gesichert, dass die dort untersuchte Haarprobe tatsächlich von der Antragstellerin stammt und diese unverändert beim Untersuchungslabor eingegangen ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 11 CS 10.508 - juris Rn. 57 ff.; VGH BW, B.v. 25.11.2010 - 10 S 2162/10 - juris Rn. 10; Anhang C zur GTFCh-Richtlinie "Anforderungen an die Untersuchung von Haarproben", Abschnitt 2.1).

    Im Übrigen verhält sich der Befundbericht nur zu einer gewohnheitsmäßigen Aufnahme von Kokain und stellt, in Einklang mit den Erkenntnissen zur Eignung von Haaranalysen als Negativattest (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 11 CS 10.508 - juris Rn. 65; Anhang C zur GTFCh-Richtlinie "Anforderungen an die Untersuchung von Haarproben", Abschnitt 6.1), klar, ein gelegentlicher Konsum lasse sich nicht ausschließen.

  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292
    Die hierzu nach der Rechtsprechung des Senats zugrunde zu legende verfahrensrechtliche Einjahresfrist beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als Beginn der Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, ausreichende Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen (BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - ZfSch 2015, 717 Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - Blutalkohol 55, 264 = juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 4.6.2019 - 11 CS 19.669 - juris Rn. 11 f.).
  • VGH Bayern, 04.06.2019 - 11 CS 19.669

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - Blutalkohol 55, 264 = juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 4.6.2019 - 11 CS 19.669 - juris Rn. 11 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 10 S 2162/10

    Verwertbarkeit einer Haaranalyse im Fahrerlaubnisrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292
    Insoweit erscheint bereits nicht hinreichend gesichert, dass die dort untersuchte Haarprobe tatsächlich von der Antragstellerin stammt und diese unverändert beim Untersuchungslabor eingegangen ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 11 CS 10.508 - juris Rn. 57 ff.; VGH BW, B.v. 25.11.2010 - 10 S 2162/10 - juris Rn. 10; Anhang C zur GTFCh-Richtlinie "Anforderungen an die Untersuchung von Haarproben", Abschnitt 2.1).
  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292
    Auch hat der Verwaltungsgerichtshof derartige Behauptungen nur dann für beachtlich gehalten, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass der Einnahme von Betäubungsmitteln Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, ferner, dass diesem die Aufnahme des Betäubungsmittels tatsächlich unbekannt blieb (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2019 - 11 CS 19.308 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 CS 18.2333

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 11 CS 18.2228

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachten und Prognose

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292
    Vielmehr müssen Umstände hinzutreten, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen lassen (stRspr, vgl. nur BayVGH, B.v. 29.11.2018 - 11 CS 18.2228 - juris Rn. 15; B.v. 3.4.2018 - 11 CS 18.460 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 11 CS 18.460

    Anordnung des Sofortvollzugs - Entziehung der Fahrerlaubnis und Pflicht zur

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292
    Vielmehr müssen Umstände hinzutreten, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen lassen (stRspr, vgl. nur BayVGH, B.v. 29.11.2018 - 11 CS 18.2228 - juris Rn. 15; B.v. 3.4.2018 - 11 CS 18.460 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344

    Abbruch eines Drogenabstinenzprogramms

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292
    Wer eine solche behauptet, muss deshalb einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 17.05.2019 - 11 CS 19.308

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Metamphetaminkonsums

  • VGH Bayern, 29.12.2020 - 11 CS 20.2355

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter dem Einfluss von Amphetamin

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn - wie hier - einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 11; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 14; B.v. 17.5.2019 - 11 CS 19.308 - juris Rn. 15; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 jeweils m.w.N.).

    Auch hat der Senat derartige Behauptungen nur dann für beachtlich gehalten, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Nahrungsmittel bzw. hier Nahrungsergänzungsmittel zugänglich zu machen; ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und deren Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.08.2021 - 11 CS 21.1933

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Methamphetaminkonsums

    Abgesehen davon, dass eine negative Haaranalyse einen einmaligen Konsum von Methamphetamin, der gleichwohl zur Fahrungeeignetheit führt, nicht hinreichend sicher ausschließt (Hettenbach/Kalus/Möller/Pießkalla/Uhle, Drogen und Straßenverkehr, 3. Auflage 2016, § 3 Rn. 239 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 19), reicht die seit dem Konsum am 12. November 2020 verstrichene Zeit für eine etwaige Wiedererlangung der Fahreignung nicht aus.

    Die hierzu nach der Rechtsprechung des Senats zugrunde zu legende verfahrensrechtliche Einjahresfrist (vgl. Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV) beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als Beginn der Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, ausreichende Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen (BayVGH, B.v. 14.9.2020 a.a.O. Rn. 20).

  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 11 CS 21.1896

    Entziehung der Fahrerlaubnis und behaupteter unwillentlicher Drogenkonsum

    Daher muss, wer sich darauf beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 29.12.2020 - 11 CS 20.2355 - BeckRS 2020, 38196 Rn. 14; B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 14; B.v. 17.5.2019 - 11 CS 19.308 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.11.2021 - 11 CS 21.2215

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Kokain) - einstweiliger

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis grundsätzlich bereits dann gerechtfertigt, wenn - wie hier - einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 11; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Daher muss, wer sich darauf beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 29.12.2020 - 11 CS 20.2355 - juris Rn. 14; B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 14; B.v. 17.5.2019 - 11 CS 19.308 - juris Rn. 15; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 jeweils m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 29.01.2021 - 6 B 390/20

    Einmalige Einnahme von Betäubungsmitteln - Ungeeignetheit zur Teilnahme am

    Zum Teil wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass ein solcher Nachweis erst nach Ablauf eines Jahres nach behaupteter Abstinenz oder ausreichender Anhaltspunkte hierfür geführt werden kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14. September 2020 - 11 CS 20.1292 -, juris Rn. 20 m. w. N.), zum Teil wird angenommen dass - jedenfalls in aller Regel - ein festgestellter Eignungsmangel solange fortbesteht, bis zumindest eine einjährige durchgängige Abstinenz nachgewiesen ist (OVG M.-V., Beschl. v. 19. März 2004 - 1 M 2/04 -, juris Rn. 30), zum Teil wird allein auf den Einzelfall abgestellt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 3. September 2010 - 16 B 382/10 -, juris Rn. 5 ff.).
  • VG Würzburg, 24.02.2021 - W 6 K 20.1735

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Widerspruchsbescheid, Maßgeblicher Zeitpunkt,

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sog. harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind, oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (st.Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - BeckRS 2020, 24670 Rn. 11; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 14.07.2021 - 6 B 257/21

    Regelmäßiger Cannabiskonsum; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Zum Teil wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass ein solcher Nachweis erst nach Ablauf eines Jahres nach behaupteter Abstinenz oder ausreichender Anhaltspunkte hierfür geführt werden kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14. September 2020 - 11 CS 20.1292 - , juris Rn. 20 m. w. N.), zum Teil wird angenommen, dass - jedenfalls in aller Regel - ein festgestellter Eignungsmangel solange fortbesteht, bis zumindest eine einjährige durchgängige Abstinenz nachgewiesen ist (OVG M.-V., Beschl. v. 19. März 2004 - 1 M 2/04 -, juris Rn. 30), zum Teil wird allein auf den Einzelfall abgestellt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 3. September 2010 - 16 B 382/10 -, juris Rn. 5 ff.).
  • VGH Bayern, 11.11.2020 - 11 CS 20.1133

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsum

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 11; B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn 16 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.11.2021 - 11 CS 21.2239

    Entziehung der Fahrerlaubnis, eingeräumter Drogenkonsum (Kokain), gerichtliche

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2021 - 11 CS 21.1933 - juris Rn. 9; B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 11; B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn 16 jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 14.09.2022 - 6 B 221/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis; einmaliger Drogenkonsum; Methamphetamin; regelhafte

    Zum Teil wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass ein solcher Nachweis erst nach Ablauf eines Jahres nach behaupteter Abstinenz oder ausreichender Anhaltspunkte hierfür geführt werden kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14. September 2020 - 11 CS 20.1292 -, juris Rn. 20 m. w. N.), zum Teil wird angenommen, dass - jedenfalls in aller Regel - ein festgestellter Eignungsmangel solange fortbesteht, bis zumindest eine einjährige durchgängige Abstinenz nachgewiesen ist (OVG M.-V., Beschl. v. 19. März 2004 - 1 M 2/04 -, juris Rn. 30), zum Teil wird allein auf den Einzelfall abgestellt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 3. September 2010 - 16 B 382/10 -, juris Rn. 5 ff.).
  • VG München, 10.03.2021 - M 6 S 20.3576

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Drogenkonsums

  • VGH Bayern, 09.02.2021 - 11 ZB 20.2980

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen

  • VGH Bayern, 20.01.2021 - 11 ZB 20.2407

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des eingeräumten Konsums von Amphetamin

  • VG Bremen, 25.03.2022 - 5 V 343/22

    Fahrerlaubnisentziehung - einmaliger Kokainkonsum

  • VG München, 14.06.2023 - M 19 S 23.1773

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen harter Drogen (LSD)

  • VG Würzburg, 25.01.2021 - W 6 S 21.48

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Betäubungsmitteln

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